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allgemeine geschäftsbedingungen atelier nielsen

atelier nielsen 

marktplatz 28, 4720 neumarkt/hausruck

e-mail: kn@ateliernielsen.com

webseite: atelier-nielsen.com

telefonnummer: +43 676 4008887

uid-nummer: atu78988534

 

1. geltungsbereiche:

auf der grundlage, der im folgenden aufgezählten allgemeinen geschäftsbedingungen (agb), erbringt das atelier nielsen ausschließlich seine leistungen.

diese allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) gelten – soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – für alle vertragsabschlüsse zwischen dem werkbesteller, käufer oder auftraggeber (kunde) und dem atelier nielsen (lieferant) hinsichtlich der waren und/oder leistungen, insbesondere kaufverträge, werkverträge oder sonstige in auftrag gegebenen leistungen (inbetriebnahmen, montagen etc.) abgeschlossen werden.

der kunde akzeptiert mit der abgabe der vertragserklärung diese agb. vertragsabschlüsse sind nur zu den bedingungen, der zum zeitpunkt des vertragsabschlusses gültigen fassung der agb möglich. ergänzende vereinbarungen oder sonstige abweichungen von diesen mit dem kunden, sind nur wirksam, wenn sie vom atelier nielsen schriftlich bestätigt werden. die agb gelten auch für folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert schriftlich vereinbart werden.

wenn nicht im einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart, werden allfällige geschäftsbedingungen des kunden, selbst bei kenntnis, nicht akzeptiert.

die angebote des ateliers nielsen sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. vorentwurf, urheberrecht

hat der potentielle kunde das atelier nielsen beauftragt, einen vorentwurf zu erstellen, so gelten nachstehende

regelungen: eine „vereinbarung über beratungsleistung“ wird zwischen den parteien abgeschlossen. Dieser vereinbarung liegen natürlich die agb zu grunde.

mit der vorentwurfserstellung anerkennt der kunde eine kostenintensive vorleistung des atelier nielsen.

der vorentwurf untersteht dem schutz des urheberrechtsgesetzes. auf grund dieses gesetzes ist es dem kunden nicht erlaubt, den entwurf anderwärtig zu nutzen oder in teilen zu verwenden, bzw. von anderen Personen anwenden oder nutzen zu lassen.

die vom atelier nielsen erbrachten vorentwürfe und konzepte etc. auch teile daraus, bleiben ebenso wie die entwurfsoriginale im eigentum des atelier nielsen und können von diesem jederzeit – auch nach beendigung des vertragsverhältnisses – zurück verlangt werden.der kunde erwirbt kein recht auf übermittlung offener, zur bearbeitung geeigneter daten.

 

3. allgemeines zum vertragsabschluss:

als basis für einen vertragsabschluss gilt das entsprechende angebot des ateliers aielsen oder ein auftrag des kunden. festgehalten werden darin der leistungsumfang und die vergütungen. mündliche mitteilungen des lieferanten – auch auf anfrage des kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin preise, termine und sonstige technische spezifikationen mitgeteilt werden. 

zum vertragsabschluss kommt es mit der an den kunden übermittelten bestätigung des auftrages. der auftrag kommt auf jeden fall auch ohne übermittlung einer auftragsbestätigung zustande, wenn der kunde das angebot des atelier nielsen schriftlich annimmt oder die schriftliche auftragsvorlage des lieferanten unterfertigt.

weicht die vom kunden unterfertigte auftragsbestätigung von seiner bestellung ab, so gilt im zweifel die auftragsbestätigung, sofern es sich beidem kunden nicht um einen verbraucher handelt. gegenüber dem verbraucher kommt im gegebenen fall kein auftrag zustande.

 

4. leistungsumfang, mitwirkungspflicht des kunden

der umfang der zu erbringenden leistungen ergibt sich aus der im auftrag(Rahmenvertrag) genannten leistungsbeschreibung und auch der „vereinbarung beratungsleistung“. nachträgliche änderungen des leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen bestätigung des ateliers nielsen. innerhalb des vom kunden vorgegebenen rahmens besteht bei erfüllung des auftrages umfassende gestaltungsfreiheit des ateliers nielsen.

unwesentliche, zumutbare abweichungen in den abmessungen und ausführungen (farbe, struktur), insbesondere bei nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der art des vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der natur der verwendeten materialien liegen und üblich sind. als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte veränderungen, zum beispiel bei maßen, farben, maserungen und struktur etc.

alle leistungen des ateliers nielsen (z. b. vorentwürfe, skizzen, konzepte, designentwürfe, animationen und elektronische daten) sind vom kunden zu überprüfen und binnen 3er werktage, ab eingang beim kunden, freizugeben. dies bezieht sich insbesondere auch auf die vor der ausführung des lieferanten erstellten detailpläne(inkl. allen materialien, maßen und produktbeschreibungen usw.) nach verstreichen dieser frist gelten sie vom kunden als genehmigt, wenn vorher keine rückmeldung des kunden erfolgt.

der kunde wird das atelier nielsen unverzüglich und vollständig mit allen informationen und unterlagen versorgen, die für die erbringung der leistung erforderlich sind. er wird den lieferanten über alle vorgänge informieren, die für die durchführung des auftrages bedeutsam sind, auch wenn diese umstände erst während der durchführung des auftrages bekannt werden. der kunde trägt den aufwand, der dadurch entsteht, dass arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten angaben vom lieferanten verzögert werden oder wiederholt werden müssen.

der kunde verpflichtet sich, die für die durchführung des auftrages zur verfügung gestellten unterlagen (fotos, logos usw.) auf eventuell bestehende urheber-, marken-, kennzeichenrechte oder sonstige rechte dritter zu prüfen und garantiert, dass die unterlagen frei von rechten dritter sind und daher für den angestrebten zweck eingesetzt werden können. das atelier nielsen haftet nicht für die verletzung derartiger rechte. wird der lieferant wegen einer solchen rechtsverletzung von einem dritten in anspruch genommen, so hält der kunde das atelier nielsen schad- und klaglos.

 

5. rücktrittsrecht

das atelier nielsen ist zum rücktritt vom vertrag berechtigt, wenn

-die erbringung der leistung aus gründen, die der kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder nach setzung einer frist von 14 tagen weiter verzögert wird.

- der kunde, auch nach schriftlicher abmahnung mit einer nachfristsetzung von 14 tagen, gegen wesentliche verpflichtungen aus diesem vertrag (z.b. zahlung eines in rechnung gestellten betrages)oder gegen mitwirkungspflichten verstößt. -berechtigte bedenken hinsichtlich der bonität des kunden bestehen und dieser trotz aufforderung des lieferanten weder vorauszahlungen leistet, bzw. noch taugliche sicherheiten beibringt.

werden änderungen oder abweichungen einzelner leistungen – je nach vertragsabschluss – notwendig, dann teilt der lieferant dies dem kunden unverzüglich mit. wenn durch die veränderungen die vereinbarten inhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht – auf grund dieser abweichungen – dem kunden kein kündigungsrecht zu.

verbrauchern mit wohnsitz in der eu steht ein rücktrittsrecht für verträge nach maßgabe der bestimmungen der §§ 3 kschg zu.

 

6. höhere gewalt

höhere gewalten, wie etwa naturereignisse, seuchen, epidemien, pandemien oder betriebsstörungen beim lieferanten, befreien das atelier nielsen für die dauer der störung und ihrer auswirkungen von der vertragserfüllung. sie berechtigen den lieferanten für den fall des vorliegens „höherer gewalt“ über einen längeren oder unabsehbaren zeitraum, vom vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

sinngemäß gilt das auch für alle umstände, auf welche das atelier nielsen keinen einfluss hat und die zum vertragsabschluss nicht oder kaum vorhersehbar waren und dadurch eine vertragserfüllung durch den lieferanten zu den vereinbarten konditionen wirtschaftlich unzumutbar machen.

 

7. honorar und zahlungsbedingungen

zur deckung des aufwandes ist das atelier nielsen berechtigt, zahlungsvorschüsse vom kunden zu verlangen. falls nichts anderes vereinbart, besteht der honoraranspruch des lieferanten für jede einzelne, erbrachte teilleistung.

das honorar zwischen dem lieferanten und dem kunden wird im voraus vereinbart. es gilt für die erbrachten leistungen und die abgeltung der nutzungsrechte der urheber- und kennzeichenrechte. im vereinbarten honorar ist die gesetzliche umsatzsteuer nicht eingeschlossen. im zweifel gebührt ein angemessenes honorar.

leistungen des atelier nielsen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte honorar abgegolten sind, werden gesondert nach vereinbarung in rechnung gestellt. alle dem atelier nielsen erwachsenden barauslagen sind vom kunden zu ersetzen.

kostenvoranschläge des atelier nielsen sind unverbindlich. sollten die tatsächlichen kosten den schriftlich veranschlagten kostenvoranschlag um mehr als 50 % überschreiten, wird der lieferant den kunden auf die höheren kosten aufmerksam machen. die überschreitung der kosten gilt vom kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 tagen nach dem hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere alternativen bekannt gibt.

für den fall des zahlungsverzuges verpflichtet sich der kunde, die zur entsprechenden rechtsverfolgung notwendigen mahn- und inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen verhältnis zur betriebenen forderung stehen sowie verzugszinsen in der höhe von 9,5 % per jahr zu bezahlen. die gesetzlichen verzugszinsen für unternehmer bleiben davon unberührt.

ausgestellte rechnungen des lieferanten sind sofort nach rechnungslegung ohne abzug fällig.

für den fall des zahlungsverzuges behält sich das atelier nielsen vor, keine weiteren leistungen bis zur begleichung des ausstehenden betrages zu erbringen. (rückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

 

8. eigentumsvorbehalt

gegenüber dem kunden behält sich der lieferant bis zur vollständigen bezahlung des geschuldeten kaufpreises das eigentum an der gelieferten ware/dem gelieferten werk vor.

der kunde ist verpflichtet, die unter eigentumsvorbehalt stehende ware auf seine kosten ausreichend zu versichern (z. b. gegen feuer, wasser, diebstahl....). er tritt dem lieferanten seine forderungen aus diesen versicherungsverträgen hiermit im voraus ab.

 

9. referenzen

das atelier nielsen ist befugt, fotos und designstudien sowie veranschaulichungen, der für den kunden erbrachten leistungen, auf allen werbemitteln und bei allen werbemaßnahmen zu verwenden und mit namen und firmenlogo zu veröffentlichen. damit wird auf die zum kunden bestehende oder ehemalige geschäftsbeziehung hingewiesen. (referenzhinweis)

 

10. gewährleistung

allfällige mängel hat der kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 tagen nach lieferung/leistung des lieferanten schriftlich mit beschreibung der beanstandung anzuzeigen. andernfalls gilt die lieferung/leistung als genehmigt. in diesem fall ist die geltendmachung von gewährleistungs- und schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

bei rechtzeitiger und berechtigter beanstandung steht dem kunden vorerst nur das recht auf ausbesserung oder austausch der ware/leistung durch das atelier nielsen zu. zur behebung der mängel ist der kunde verpflichtet, alle erforderlichen maßnahmen zur untersuchung und behebung des fehlers zu ermöglichen. der lieferant ist berechtigt, die verbesserung der leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder mit einem unverhältnismäßig hohen aufwand verbunden ist.

die beweislast gemäß § 924 abgb zu lasten des ateliers nielsen ist ausgeschlossen. Das vorliegen des mangels zum ubergabezeitpunkt, der zeitpunkt der feststellung des mangels und die rechtzeitigkeit der beanstandung, sind vom kunden zu beweisen.

 

11. haftung

verletzt der lieferant leicht fahrlässig eine vertragspflicht, ist die haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren schaden begrenzt. der höhe nach ist eine haftung pro schadensfall mit dem nettoauftragswert beschränkt. eine haftung für entgangenen gewinn ist ausgeschlossen.

das vorliegen grober fahrlässigkeit hat der geschädigte zu beweisen. im ubrigen ist eine haftung des lieferanten ausgeschlossen.

 

12. datenschutz nach dsgvo

der kunde stimmt zu, dass seine persönlichen daten, insbesondere name, firma, beruf, geburtsdatum, firmenbuchnummer, vertretungsbefugnisse, ansprechperson, geschäftsanschrift und sonstige adressen des kunden, telefonnummern, telefaxnummer, e-mail-adressen, bankverbindungen etc. zum zwecke der vertragserfüllung und betreuung des kunden sowie für eigene werbe-zwecke, beispielsweise zusendung von angeboten und newsletter (in papier- und elektronischer form) sowie zum zwecke des hinweises auf die zum kunden bestehende oder vormalige geschäftsbeziehung (referenzhinweis) durch automationsunterstützte mittel, gespeichert und verarbeitet werden.

der kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische post zu werbe-zwecken bis auf widerruf zugesendet wird.

diese zustimmung kann jederzeit schriftlich, mittels e-mail oder brief an die auf der 1. seite der agb angeführten kontaktdaten des atelier nielsen, widerrufen werden.

 

13. anwendbares recht / gerichtsstand

für sämtliche rechtsbeziehungen der parteien gilt das recht der republik österreich unter ausschluss des un-kaufrechts. bei verbrauchern gilt diese rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte schutz durch zwingende bestimmungen des rechts des staates – in dem der verbraucher seinen wohnsitz hat, entzogen wird.

erfüllungsort ist der sitz des atelier nielsen. bei versand geht die gefahr auf den kunden über, sobald der lieferant die ware dem von ihm gewählten beförde- rungsunternehmen übergeben hat.

als gerichtsstand gilt für alle zwischen dem atelier nielsen und dem kunden sich er-gebenden rechtsstreitigkeiten das für den sitz von atelier nielsen sachlich zuständige gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist das atelier nielsen berechtigt, den kunden an dessen allgemeinen gerichtsstand zu klagen.

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